Kosten

Die Kosten einer Verhaltenstherapie in Einzelbehandlung bei einer krankheitswertigen Störung werden von den gesetzlichen Krankenkassen und in der Regel auch von den privaten Krankenkassen übernommen.

Sie sind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, dann werden die Kosten der verhaltenstherapeutischen Behandlung von der Krankenkasse übernommen. Hierzu ist es notwendig, dass Sie zum Erstgespräch ihre Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse mitbringen.

Sie sind bei einer privaten Krankenkasse oder bei einer Beihilfestelle versichert, dann empfiehlt es sich, vor Antritt einer Psychotherapie nachzufragen, wie diese Krankenkassen Verhaltenstherapie bezuschussen, die von einem approbierten Psychologischen Psychotherapeuten durchgeführt wird. Die Regelungen der einzelnen privaten Krankenkassen sind dabei sehr unterschiedlich und reichen von voller Deckung des Honorarsatzes bis zu völliger Ablehnung der Übernahme. Das Honorar für die Psychotherapie richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Für gesetzlich und privat Versicherte gilt, dass die Wartezeit nach der letzten Sitzung einer vorangegangenen Psychotherapie in der Regel 2 Jahre bis zum möglichen Beginn einer erneuten psychotherapeutischen Behandlung beträgt, damit die Kassen die Kosten im gegebenen Rahmen übernehmen. Unter besonderen Umständen kann innerhalb der „2 Jahres Regel“ auch eine Kostenübernahme von den Krankenkassen möglich sein. Hierzu ist in jedem Fall ein Gutachterverfahren notwendig.

Sie sind Selbstzahler, weil Sie sich aus anderen (persönlichen) Gründen entschieden haben, Ihre Therapie selbst zu finanzieren. Mein Honorar für Selbstzahler richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und beträgt 100€.

Eine Therapiesitzung dauert jeweils 50 Minuten.